AGB

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

geschlossen zwischen Hotel-Gasthof Adler –nachfolgend Hotel- und Ihnen als Gast  –nachfolgend Besteller-

  1. Allgemeines
  2. Abschluss des Vertrages

Der Gastaufnahmevertrag / Mietvertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer / Raum / Tenne bestellt und zugesagt worden ist. Dies kann persönlich, telefonisch, per E-Mail oder auf dem Postweg erfolgen. Hier gilt auch schon die mündliche Zusage als bestehender Vertrag mit allen Rechten und Pflichten. Es besteht keine Nachweispflicht des Hotels bei einer mündlichen Absprache bezüglich der Korrektheit der Angaben und somit hat der Besteller auch keinen Anspruch auf Schadensersatz. Wir empfehlen daher, Änderungen und Absprachen stets schriftlich zu tätigen. Der Abschluss des Vertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages.

  1. Offenes Feuer und Rauchverbot

Im gesamten Gebäude und den Hotelzimmern herrscht striktes Rauchverbot. Bitte benutzen Sie den Raucherbereich vor dem Eingang. Bei Nichtbeachtung müssen wir die Mehrkosten für die Grundreinigung in Rechnung stellen. Bitte beachten Sie, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern bzw. Knallern und mitgebrachten Kerzen nicht erlaubt ist. Wir möchten darauf hinweisen, dass bei evtl. Forderungen bzw. Klagen der Besteller haftbar gemacht wird. Offenes Feuer ist in den Zimmern wegen Brandschutz strikt verboten.

  1. Datenschutz

Die vom Hotel personenbezogenen erhobenen Daten bezüglich Ihrer Buchung werden von uns ausschließlich für Ihre Buchung verwendet und selbstverständlich nicht an Dritte weitergegeben.

  1. Veranstaltungen
  2. Optionale Reservierungen

Optionsdaten sind für beide Vertragspartner bindend. Das Hotel behält sich das Recht vor, nach Ablauf der Optionsfristen die reservierten Räume anderweitig zu vermieten.

  1. Änderungen

Eine Änderung der Gesamtteilnehmerzahl muss spätestens 3 Monate vor dem Veranstaltungstermin schriftlich übermittelt worden sein. Das Hotel behält sich bei größeren Veränderungen der Teilnehmerzahl das Recht vor, die freigewordenen Plätze anderweitig zu vermieten. Sollten Sie das nicht wünschen, können Sie für 8.900 € Mindestumsatz eine Vereinbarung treffen, die Tenne exklusiv zu mieten. Sollte der Betrag nicht erreicht werden, ist der Rest mit der Endabrechnung zu bezahlen. Geringere Veränderungen (z.B. durch Krankheit) müssen bis spätestens 5 Tage vorher gemeldet werden. Besteller und Veranstalter haften für die Bezahlung etwaiger von den Veranstaltungsteilnehmern zusätzlich bestellter Speisen und Getränke.

  1. Stornierungen

Gesamt- oder Teilstornierungen über die reservierten Räumen / Arrangements / Menüs bis 6 Monate vor dem Termin werden dem Besteller mit 60 % der vereinbarten Leistungen in Rechnung gestellt.

Gesamt- oder Teilstornierungen von reservierten Räumen / Arrangements / Menüs nach dieser Frist werden mit 90 % der vereinbarten Leistungen in Rechnung gestellt. Das Hotel behält sich vor, einen darüber hinaus entstandenen Schaden zusätzlich geltend zu machen. Ersparte Aufwendungen wird das Hotel anrechnen. Es bleibt dem Besteller unbenommen, dem Hotel eine geringere Schadenshöhe nachzuweisen.

Hat das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses zu gefährden droht, kann es vom Vertrag zurücktreten und die Veranstaltung absagen. Verschweigt der Besteller, dass er eine politische Vereinigung ist, hat das Hotel ebenfalls das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und die Veranstaltung abzusagen. Der Rücktritt bzw. die Absage erfolgen ggf. innerhalb einer Frist von einer Woche ab Bekanntwerden der relevanten Umstände.

  1. Anzahlung

Eine Anzahlung ist ca. 8 Wochen vor dem Termin in Höhe von ca. 50 % des Veranstaltungswertes zu leisten. Hierfür erhalten Sie eine Rechnung vom Hotel. Wird die Anzahlung nicht innerhalb des Zahlungsziels gemäß Ziffer 8, Satz 3 vollständig beglichen, ist das Hotel nach einer Mahnung mit angemessener Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten und den Schadensersatz entsprechend Ziffer 4 geltend zu machen.

Anzahlungen werden grundsätzlich nicht zurückerstattet.

  1. Beschädigungen

Um Beschädigungen vorzubeugen ist die Anbringung von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen. Für zurückgelassene Verpackungsmaterialien seitens des Veranstalters erhebt das Hotel je nach Volumen und Umfang eine Entsorgungspauschale von mindestens 50,- €.

Für Schäden / Beschädigung z.B. Glasbruch, Geschirrbruch, Beschädigungen von Möbeln und der Einrichtung usw. sind die Reparaturkosten bzw. der Betrag für Neuanschaffungen zu erstatten. Dies gilt auch für erhöhten Reinigungsaufwand für ungebührliches Verhalten (Erbrechen etc.) Für mitgebrachte Gegenstände wird grundsätzlich nicht gehaftet. Die Beweispflicht obliegt hier dem Besteller.

  1. Haftung

Ist der Besteller nicht gleichzeitig Veranstalter, so haften beide als Gesamtschuldner. Der Besteller versichert insoweit, mit Vollmacht des Veranstalters zu handeln. Die Rechnungen des Hotels sind binnen 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

Das Hotel übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Speisen, da die HACCP-Kühlkette von uns nicht überwacht werden kann. Bei etwaiger eintretender Krankheit liegt die Beweispflicht beim Besteller. Von Speisen mit rohem Ei (z.B. Tiramisu) bitten wir Abstand zu nehmen.

Bitte beachten Sie, dass die Lautstärke ab 01.00 Uhr deutlich gedrosselt bzw. angepasst werden muss. Davor ist ein vernünftiges, verträgliches Maß einzuhalten. Bei fortgesetzter Nichtbeachtung nach einer Mahnung gegenüber dem Besteller behält sich das Hotel vor, die Veranstaltung abzubrechen.

  1. GEMA

Alle Musikveranstaltungen müssen vom Besteller vorab bei der GEMA gemeldet werden. Die Gebühren der GEMA trägt der Besteller. Das Hotel wird vom Besteller bezüglich eventueller Forderungen der GEMA, die aus unerlaubter Nutzung der Rechte der GEMA oder Dritter (z.B. wegen Nichtanmeldung durch den Besteller) entstanden sind, freigestellt.

  1. Zimmer
  2. Abschluss des Gastaufnahmevertrages/Leistungen

Mit Ihrer Buchung bieten Sie dem Hotel den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. An dieses Angebot binden Sie sich bis zur schriftlichen Zu- oder Absage des Hotels. Nach der Buchung erhalten Sie eine schriftliche, mündliche, telefonische oder elektronische Buchungsbestätigung, mit deren Zugang der Gastaufnahmevertrag zustande kommt.

Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch oder auf elektronischem Weg (Internetbuchung, E-Mail) erfolgen.

Maßgeblich für die zu erbringenden Leistungen sind ausschließlich die Beschreibungen, Abbildungen und Preisangaben gemäß des Angebots via E-Mail oder telefonisch. Abbildungen sind auf der Homepage oder im Hausprospekt einsehbar.

Wenn das Hotel dem Besteller auf dessen Wunsch ein besonderes Angebot unterbreitet, so liegt darin abweichend von den vorstehenden Regelungen ein unverbindliches Vertragsangebot vom Hotel an den Besteller. Der Vertag kommt in diesem Fall zustande, wenn der Gast das Angebot durch mündliche oder schriftliche Bestätigung oder Inanspruchnahme der Unterkunft annimmt.

Unverbindliche Reservierungen, von denen der Besteller kostenfrei zurücktreten kann, sind nur nach ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Hotel möglich.

  1. Bezahlung

Die gesamte Vergütung für die erbrachten Leistungen für Unterkunft, Zusatzleistungen und Nebenkosten ist am Ende des Aufenthaltes des Gastes  fällig und an das Hotel zu zahlen.

Das Hotel ist berechtigt, nach erfolgter Buchungsbestätigung eine Anzahlung in Höhe von 20 % der gesamten Vergütung zu fordern. Leistet der Besteller die Anzahlung nicht fristgemäß, so ist das Hotel berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und dem Besteller die Rücktrittskosten laut diesen AGB in Rechnung zu stellen.

Bei Aufenthalten von mehr als einer Woche ist das Hotel berechtigt, den Preis für die bereits erbrachten Leistungen nach Ablauf jeder vollen Woche in Rechnung zu stellen.

Auf Zahlungen per Kreditkarte besteht kein Anspruch. Gleiches gilt für die Zahlung am Ende des Aufenthaltes durch Überweisung.

  1. Rücktritt/Stornierung

Der Besteller kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung gegenüber dem Hotel. Die Rücktrittserklärung sollte im Interesse des Bestellers schriftlich erfolgen.

Eine kostenfreie Stornierung ist bis 14 Tage vor Anreise möglich, sollte nichts anderes vereinbart worden sein. Ausnahme Weihnachten und Silvester, hier 4 Wochen.

Bei späterer Stornierung bleibt der Anspruch des Hotels bestehen. Das Hotel muss sich jedoch im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebes (ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen) um eine anderweitige Buchung der Unterkunft  bemühen. Gelingt dem Hotel die Weitergabe des Objekts, entfallen die Stornierungskosten für den Besteller. Ansonsten beträgt der pauschalierte Anspruch des Hotels:

  • 90 % bei Unterkünften ohne Verpflegung
  • 80 % bei Unterkünften mit Frühstück
  • 70 % bei Halbpension
  • 60 % bei Vollpension

Dem Besteller bleibt vorbehalten, dem Hotel nachzuweisen, dass die ersparten Aufwendungen höher sind.

Nichtanreisen werden mit 100 % des Komplettpreises (Übernachtung und Frühstück) der ersten Nacht verrechnet. Bei einer Buchung über mehrere Tage gelten ab dem zweiten Tag die pauschalisierten Stornogebühren.

  1. An- und Abreise

Der Gast muss die Unterkunft am Anreisetag bis spätestens 19 Uhr bezogen haben. Über eine Verspätung der Anreise muss der Gast das Hotel bis spätestens zum vereinbarten Anreisezeitpunkt informieren. Andernfalls ist das Hotel berechtigt, die Unterkunft anderweitig zu vergeben. Hier besteht seitens des Gastes kein weiterer Anspruch auf Unterbringung.

Die Abreise hat am Abreisetag bis spätestens 11 Uhr zu erfolgen. Bei nicht fristgemäßer Abreise kann das Hotel die Vergütung der gebuchten Leistung für einen weiteren Tag verlangen. Darüber hinaus ist das Hotel berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, wenn er aufgrund verspäteter Abreise daran gehindert ist, gegenüber anderen Gästen die vertraglich geschuldeten Leistungen zu erbringen.

  1. Mängel

Der Gast hat die Unterkunft nur bestimmungsgemäß zu verwenden und pfleglich zu behandeln. Die Mitnahme von Haustieren ist generell verboten.

Der Gast ist verpflichtet, dem Hotel auftretende Mängel und Störungen unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Zuvor hat er im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Mängelbehebung zu setzen, es sei denn, diese ist unmöglich oder wird vom Hotel verweigert. Eine Kündigung durch den Gast ist außerdem zulässig, wenn eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses objektiv nicht zumutbar ist.

  1. Haftung

Die vertragliche Haftung des Hotels auf Schadenersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Gastes weder vorsätzlich, noch grob fahrlässig durch das Hotel herbeigeführt wurde.

Für alle gegen das Hotel gerichteten Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Gast und Reise.

Das Hotel haftet nicht für Angaben zu Preisen und Leistungen, die durch uns für den Besteller erkennbar lediglich als Fremdleistung vermittelt werden.

  1. Schlussbestimmungen

Auf den Vertrag findet deutsches Recht Anwendung. Der Besteller kann das Hotel nur an dessen Sitz verklagen. Die Bestimmungen des Vertrages gelten nicht, wenn und insoweit unabdingbare Bestimmungen der EU oder andere internationale Bestimmungen Anwendung finden. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden müssen schriftlich festgelegt werden.